Rechtswissenschaftler fordert Reform: Schwarzfahren soll nicht immer strafbar sein
Elias FrankeRechtswissenschaftler fordert Reform: Schwarzfahren soll nicht immer strafbar sein
Der Rechtswissenschaftler Helmut Frister fordert eine Reform der deutschen Regelungen zum Schwarzfahren. Seiner Ansicht nach belastet das aktuelle System die Justiz übermäßig. Seine Vorschläge zielen darauf ab, Paragraf 265a des Strafgesetzbuchs gezielt zu ändern – nicht jedoch vollständig abzuschaffen.
Frister lehnt eine komplette Streichung des Gesetzes ab, spricht sich aber auch gegen eine Herabstufung des Schwarzfahrens zu einem bloßen Ordnungswidrigkeitenverstoß aus. Stattdessen plädiert er für eine differenziertere Lösung: Nur schwere Fälle – etwa bei Fernverkehrsleistungen – sollen künftig als Straftatbestand gelten.
Aktuelle Zahlen zeigen, dass 2024 jede achte Schwarzfahrer-Anzeige den Fernverkehr betraf. Gleichzeitig weist Frister darauf hin, dass jede vierte Ersatzfreiheitsstrafe in Deutschland auf Schwarzfahren zurückgeht. Dies widerspreche dem Grundsatz, dass Strafrecht nur als letztes Mittel eingesetzt werden solle, so der Experte.
Einfaches Schwarzfahren – ohne gewaltsames Überwinden von Sperren – hält Frister für nicht besonders verwerflich. Nur wirklich vorwerfbares Verhalten solle strafrechtlich verfolgt werden, betont er. Seine geplanten Änderungen würden die Gerichte entlasten, während für schwere Verstöße weiterhin Sanktionen gelten.
Die Reform soll den Fokus von Bagatellfällen wegverlagern. Schwarzfahren im Fernverkehr bliebe auch im neuen System strafbewehrt. Fristers Konzept zielt darauf ab, unnötige Verfahren zu reduzieren, ohne die Abschreckung bei gravierenden Verstößen zu verringern.






