Sachsen-Anhalt zieht Bilanz: Fast 1000 Geschlechtsänderungen nach neuem Selbstbestimmungsgesetz
Finn HerrmannSachsen-Anhalt zieht Bilanz: Fast 1000 Geschlechtsänderungen nach neuem Selbstbestimmungsgesetz
In Sachsen-Anhalt erleichtert ein neues Gesetz die Änderung des rechtlichen Geschlechtseintrags. Seit November 2024 ermöglicht das Selbstbestimmungsgesetz solche Änderungen ohne langwierige Begutachtungen. Nun haben Behörden erste Zahlen zur Nutzung der Reform veröffentlicht.
Seit Inkrafttreten des Gesetzes haben 976 Personen ihren Geschlechtseintrag ändern lassen. Der Großteil davon waren Erwachsene, nur etwa 40 Fälle betrafen Minderjährige. Der AfD-Abgeordnete Gordon Köhler wies darauf hin, dass die meisten Änderungen bei unter 18-Jährigen von weiblich zu männlich erfolgten.
Die Landesregierung meldete lediglich vier Fälle, in denen eine Person ihren Eintrag ein zweites Mal änderte. Zu diesen Vorgängen liegen keine weiteren Details vor. Zudem gibt es einen Verdachtsfall auf Missbrauch im Zusammenhang mit der Reform.
Der Fachverband der Standesämter bewertet die Reform insgesamt als erfolgreich. Dennoch werden mögliche Nachbesserungen diskutiert. Ein Vorschlag sieht vor, dass verurteilte Straftäter eine Wartefrist von fünf Jahren einhalten müssen, bevor sie eine Geschlechtsänderung beantragen können.
Das neue System wird seit seiner Einführung stetig genutzt. Mit fast tausend bearbeiteten Anträgen beobachten die Behörden weiterhin die Auswirkungen. Weitere Anpassungen des Gesetzes könnten auf Basis laufender Prüfungen folgen.






