Unternehmer wegen jahrelangem Lohnbetrug zu Bewährungsstrafe verurteilt
Elias FrankeUnternehmer wegen jahrelangem Lohnbetrug zu Bewährungsstrafe verurteilt
Ein Unternehmer aus der Kurier- und Fahrzeugdienstleistungsbranche ist wegen Lohnbetrugs zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das Gericht sprach ihn in 208 Fällen des Vorenthaltens und der Veruntreuung von Löhnen schuldig. Die Ermittlungen ergaben, dass er über mehrere Jahre hinweg systematisch Mitarbeiter unterbezahlt hatte.
Die Ermittlungen führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Landshut. Dabei wurde festgestellt, dass der Unternehmer die Arbeitszeiten von 25 Beschäftigten gefälscht hatte. Er verweigerte die Bezahlung von Fahrzeiten zu und von den Beladestellen sowie für Be- und Entladevorgänge inklusive Rückfahrten.
Statt die tatsächlichen Arbeitsstunden zu erfassen, trug er Tagesschichten als Nacharbeit ein. Auf diese Weise konnte er steuer- und abgabenfreie Nachtzuschläge zahlen und so seine Kosten drücken. Zwar hatten die Mitarbeiter monatliche Nettolöhne vereinbart, doch der Arbeitgeber hielt sich nicht an die vollen Beträge für die tatsächlich geleisteten Stunden.
Allein innerhalb von fünf Jahren verursachte der Betrug einen Schaden von über 106.000 Euro bei den Sozialversicherungsträgern. Das Gericht verhängte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Elvira Enders-Beetschen, Sprecherin des Hauptzollamts Landshut, bestätigte, dass das Urteil nun rechtskräftig ist.
Der Fall zeigt die finanziellen Folgen von Lohnbetrug für Arbeitnehmer und öffentliche Einrichtungen. Die Bewährungsstrafe bedeutet, dass der Unternehmer einer Haftstrafe entgeht, sofern er die Auflagen einhält. Die durch die Machenschaften verlorenen Sozialabgaben werden durch dieses Urteil jedoch nicht zurückerstattet.






