17 March 2026, 10:02

Venezolanerin nach illegalem Grenzübertritt in Bayern festgenommen

Gruppe von Polizeibeamten vor einem Gebäude mit einer Frau, die ein Buch und einen Stift hält, umgeben von sitzenden und stehenden Personen, mit Bäumen und Gebäuden im Hintergrund.

Venezolanerin nach illegalem Grenzübertritt in Bayern festgenommen

30-jährige Venezolanerin bei illegalem Grenzübertritt aus Tschechien festgenommen

Am 13. März 2026 wurde eine 30-jährige Frau aus Venezuela festgenommen, als sie versucht haben soll, illegal von Tschechien aus nach Deutschland einzureisen. Bundespolizisten kontrollierten sie nahe Waidhaus an der Grenze und stellten fest, dass sie über keine gültige Reiseerlaubnis für den Schengen-Raum verfügte.

Wie aus einem auf ihrem Handy gefundenen Dokument hervorging, hatte die Frau zuvor in Spanien Asyl beantragt. Dennoch besaß sie weder eine Erlaubnis zur Einreise nach Deutschland noch in den Schengen-Raum. Zudem ermittelten die Behörden, dass gegen sie ein unbezahlter Bußgeldbescheid des Amtsgerichts Stuttgart vorlag, der im Juni 2025 wegen illegalen Aufenthalts ohne gültige Genehmigung verhängt worden war. Damals war sie aufgefordert worden, den Schengen-Raum bis zum 19. Mai 2025 zu verlassen – was sie jedoch nicht tat.

Ein Richter am Amtsgericht Weiden ordnete ihre Inhaftierung an, um das Dublin-Verfahren abzusichern, das klären soll, welcher EU-Staat für ihren Asylantrag zuständig ist. Die Frau wurde in die Abschiebehaftanstalt nach Hof verlegt; die Haftdauer wurde zunächst bis Ende April festgesetzt.

Die Bundespolizei ermittelt mittlerweile wegen des versuchten illegalen Grenzübertritts. Parallel koordiniert das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mit den spanischen Behörden ihre Überstellung nach Spanien. Seit Anfang 2026 gab es in der Region Waidhaus oder Hof keine weiteren Festnahmen in diesem Zusammenhang. Bei früheren Einsätzen waren jedoch am Wochenende des 13. und 14. März insgesamt zehn Haftbefehle vollstreckt worden, darunter zwei Untersuchungenshaften und eine Abschiebehaft.

Die Frau bleibt vorerst in Haft, während das Dublin-Verfahren läuft. Sollte Spanien als zuständiger Staat bestätigt werden, wird sie dorthin überstellt. Die deutschen Behörden setzen unterdessen die Grenzkontrollen fort, um die Einhaltung der Schengen- und Asylbestimmungen zu gewährleisten.

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