BGH stoppt gewerbliche Untermiete: Was Mieter jetzt wissen müssen
Bundesgerichtshof verschärft Regeln für Untermiete – Gewerbliche Wohnung mieten verboten
Deutschlands höchstes Gericht hat die Vorschriften für Untermietverträge verschärft und damit die Möglichkeiten von Mietern eingeschränkt, durch die Weitervermietung ihrer Wohnungen Gewinne zu erzielen. Wie der Bundesgerichtshof (BGH) in einem aktuellen Urteil klarstellte, darf die langfristige Wohnung mieten nicht zu einem gewerblichen Geschäft werden. Die Stadt München behält hingegen gewisse Spielräume für kurzfristige Vermietungen – etwa während Großveranstaltungen wie dem Oktoberfest.
Die BGH-Entscheidung zielt insbesondere auf langfristige Untermietverträge ab und unterstreicht, dass die Weitervermietung allein dem Zweck dienen soll, Mietern den Erhalt ihrer eigenen Wohnung zu ermöglichen – nicht jedoch der Erzielung zusätzlicher Einnahmen. Damit ist es Mietern in Standardmietverträgen künftig untersagt, ihre Wohnungen als Einnahmequelle zu nutzen.
In München bleibt die kurzfristige Vermietung unter Auflagen weiterhin möglich. Mieter dürfen ihre Wohnungen bis zu acht Wochen pro Jahr untervermieten – vorausgesetzt, sie haben die Zustimmung ihres Vermieters. Zudem gestattet die Stadt während des Oktoberfests zeitlich begrenzte Vermietungen, sofern diese im Rahmen der Kurzzeitregelungen bleiben.
Ab dem 20. Mai 2026 gelten bundesweit strengere Bestimmungen: Eine neue EU-Richtlinie schreibt vor, dass sämtliche kurzfristig vermieteten Unterkünfte in Deutschland – auch in München – vor der Veröffentlichung auf Plattformen wie Airbnb oder Booking.com unter einer offiziellen Registriernummer erfasst werden müssen. Bei Verstößen drohen Mietern hohe Bußgelder.
Ziel der Änderungen ist es, unkontrollierte Gewinnerzielung durch Untermietverträge zu unterbinden, während begrenzte Kurzzeitvermietungen unter klaren Bedingungen weiterhin möglich bleiben.
Das Urteil des BGH und die anstehende EU-Regulierung werden die Praxis der Untermiete in Deutschland grundlegend verändern. Langfristige gewerbliche Wohnung mieten ist künftig ausgeschlossen, während kurzfristige Vermietungen bis Mitte 2026 registrierungspflichtig werden. Sowohl Vermieter als auch Mieter müssen sich auf das neue System einstellen – oder riskieren empfindliche Strafen.