BGH-Urteil zu defekter Photovoltaikanlage: Wer haftet bei Wetterschäden?
Elias FrankeBGH-Urteil zu defekter Photovoltaikanlage: Wer haftet bei Wetterschäden?
Rechtlicher Streit um defekte Solarstromanlage: Endgültiges Urteil gefällt
Ein jahrelanger Rechtsstreit zwischen einem Landwirt und dem Verkäufer einer defekten Photovoltaikanlage hat nun ein endgültiges Urteil erhalten. Im Mittelpunkt stand eine Solaranlage, die auf einer Scheune installiert worden war und später aufgrund extremer Wetterbedingungen ausfiel. Während die Gerichte zunächst zugunsten des Landwirts entschieden hatten, wurde das Urteil später wegen Verjährung aufgehoben.
Der Konflikt begann, als der Landwirt die Solaranlage für seine Scheune erwarb und in Betrieb nahm. Zunächst funktionierte die Anlage einwandfrei, doch nach einem Blitzeinschlag und starkem Schneefall traten Schäden auf. Ein Gutachter bestätigte später, dass die Mängel wetterbedingt waren und es zu Delaminationen in den Modulen gekommen war.
Der Landwirt verklagte daraufhin den Verkäufer und erhielt eine Schadensersatzsumme von 70.760 Euro zugesprochen. Der Verkäufer wiederum forderte vom Lieferanten der Anlage Erstattung und erzielte zunächst einen Titel über 54.920 Euro zuzüglich Zinsen. Der Lieferant legte jedoch Berufung ein mit der Begründung, die Forderung sei verjährt.
Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied, dass für die Solaranlage die zweijährige Gewährleistungsfrist für Produktmängel gelte – und nicht die fünfjährige Frist für Baumaterialien. Da die Anlage nicht als untrennbarer Bestandteil der Scheune eingestuft wurde, galt sie rechtlich nicht als Bauteil. Zudem begann die Verjährungsfrist bereits mit der Lieferung der Komponenten und war somit bereits abgelaufen, bevor rechtliche Schritte eingeleitet wurden.
Der Bundesfinanzhof bestätigte diese Entscheidung und wies die Klage des Verkäufers endgültig ab.
Das abschließende Urteil confirms that the claim of the seller against the supplier was raised too late. The two-year limitation period for product defects was enforced, so the seller must now cover the compensation for the farmer. The case sets a precedent for how standalone solar installations will be treated in the future under warranty law.