Frau muss 6.000 Euro zahlen: Illegale Haltung einer Stockente endet tragisch
Lara BauerEnten-Art unter Trampolin gefangen - Bußgeld - Frau muss 6.000 Euro zahlen: Illegale Haltung einer Stockente endet tragisch
Eine 53-jährige Frau aus Prien am Chiemsee wurde zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt, weil sie illegal eine wilde Stockente gehalten hatte. Der Vogel wurde unter einem Trampolin auf ihrem Grundstück entdeckt, wo er über ein Jahr lang unter schlechten Bedingungen gehalten worden war. Die Behörden bestätigten später, dass die Ente nicht mehr in der Wildnis überleben konnte und eingeschläfert werden musste.
Der Fall begann, als Wildtierexperten den männlichen Vogel – einen sogenannten Erpel – unter dem Gartentrampolin der Frau vorfanden. Eine Untersuchung durch das Veterinäramt ergab, dass das Tier sichtbar krank war. Daraufhin wurde es zur weiteren Begutachtung zu einem Tierarzt gebracht.
Stockenten gelten in Deutschland als Federwild und dürfen nur mit einem gültigen Jagdschein legal gehalten werden. Da die Frau über keine solche Genehmigung verfügte, verstieß sie gegen die Artenschutzbestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes. Zudem verletzte sie damit das Tierschutz- und Jagdrecht. Im Januar 2026 verurteilte ein Gericht sie zu einer Strafe von 6.000 Euro, berechnet als 60 Tagessätze. Die Ente, die sich von der Zeit in Gefangenschaft nicht mehr erholen konnte, musste später eingeschläfert werden, nachdem Fachleute festgestellt hatten, dass eine Auswilderung nicht möglich war.
Der Fall zeigt die strengen gesetzlichen Vorgaben für die Haltung wildlebender Vögel in Deutschland auf. Die Strafe der Frau umfasst Verstöße gegen Naturschutz-, Jagd- und Tierschutzrecht. Die Ente, die über ein Jahr unter unzureichenden Bedingungen gehalten worden war, wurde letztlich aufgrund ihres schlechten Gesundheitszustands eingeschläfert.