19 February 2026, 22:02

Gericht stärkt Thoma Bravo: Börsenkurs reicht für Abfindung von Minderheitsaktionären

Ein altes deutsches Wertpapier, ausgestellt von der deutschen Regierung, mit gedrucktem Text und handgeschriebenen Zahlen.

Gericht stärkt Thoma Bravo: Börsenkurs reicht für Abfindung von Minderheitsaktionären

Ein Münchner Gericht hat im Streit um den Ausschluss von Minderheitsaktionären bei der EQS Group zugunsten des US-Investors Thoma Bravo entschieden. Das Urteil bestätigt, dass allein Börsenkurse als Grundlage für eine angemessene Abfindung dienen können – ohne dass zusätzliche ergebnisbasierte Bewertungen erforderlich sind. Diese richtungsweisende Entscheidung könnte Präzedenzfall für künftige Fälle im Zusammenhang mit dem Ausscheiden von Minderheitsaktionären werden.

Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die Übernahme der EQS Group, eines europäischen Anbieters von Compliance-Dienstleistungen für Unternehmen, durch Thoma Bravo. Minderheitsaktionäre hatten die im Rahmen des Squeeze-out angebotene Abfindung als unzureichend angefochten. Das Landgericht München I bestätigte jedoch, dass der Börsenkurs eine faire Bewertungsgrundlage darstellt.

Die Kanzlei Gleiss Lutz, die die von Thoma Bravo gegründete Zweckgesellschaft Pineapple German Bidco GmbH vertrat, setzte sich mit dieser Argumentation durch. Das Gericht lehnte weitere Prüfungen nach der Ertragswertmethode ab und erklärte, der Börsenkurs biete einen ausreichenden Maßstab. Dies steht im Gegensatz zum IDW-Standard S 17, der bei der Orientierung an Aktienkursen in der Regel zusätzliche Plausibilitätsprüfungen vorsieht.

Die Entscheidung hat weitreichende Konsequenzen, da die juristische Debatte anhält, ob Börsenkurse allein über die Abfindungshöhe in Squeeze-out-Verfahren entscheiden sollten. Indem das Gericht Marktpreisen den Vorrang einräumt, könnte es künftige Verfahren beschleunigen und den Rückgriff auf komplexe Bewertungsmethoden verringern.

Das erstinstanzliche Urteil stützt den Ansatz von Thoma Bravo und könnte die Lösung ähnlicher Konflikte prägen. Die Minderheitsaktionäre der EQS Group erhalten nun eine Abfindung, die sich ausschließlich am Börsenkurs orientiert. Das Ergebnis deutet zudem auf einen möglichen Wandel hin, wie Gerichte die Angemessenheit von Squeeze-out-Verfahren bewerten.