Gericht: YouTube-Werbung muss klar als Anzeige gekennzeichnet sein - Gericht zwingt YouTube zu klareren Kennzeichnungen bei Werbevideos
Ein deutsches Gericht hat entschieden, dass YouTube die Kennzeichnung von gesponserten Videos verbessern muss. Die Entscheidung folgt einer Beschwerde über ein Video, das eine Handelsplattform bewarb, ohne die bezahlte Partnerschaft deutlich offen zu legen. Das Landgericht Bamberg urteilte, dass der bestehende zehnsekündige Hinweis den Anforderungen des EU-Rechts nicht genügt.
Die Klage war von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg eingereicht worden, die argumentierte, das Video verstoße gegen Transparenzvorschriften. Nach dem Digital Services Act (DSA) der EU muss Werbeinhalt für Zuschauer sofort erkennbar sein. Das Gericht stimmte zu und befand, dass der kurze Hinweis dieser Anforderung nicht gerecht werde.
Das Urteil richtet sich gezielt gegen Videos, bei denen die Sponsorenbindung nicht offensichtlich ist. Zwar bezieht sich die Entscheidung auf diesen Einzelfall, sie schafft jedoch einen Präzedenzfall für eine strengere Durchsetzung der Offenlegungsregeln. YouTube hat noch nicht bekannt gegeben, wie es auf das Urteil reagieren wird.
In dem Verfahren (Aktenzeichen 1 HK O 19/25) wurde nicht auf YouTubes frühere Behandlung ähnlicher Beschwerden in anderen europäischen Ländern Bezug genommen. Die verfügbaren Unterlagen konzentrieren sich vor allem auf umfassendere Regelwerke wie den EU-KI-Gesetzesentwurf von 2026 und weniger auf die Plattformhistorie bei der Einhaltung von Influencer-Offenlegungsvorschriften.
Das Urteil verlangt deutlichere Werbekennzeichnungen bei gesponserten Inhalten auf YouTube. Bei Nichteinhaltung drohen dem Unternehmen weitere rechtliche Schritte. Der Konzern prüft derzeit seine nächsten Schritte angesichts der gerichtlichen Entscheidung.