Mehrwertsteuerbefreiung für Turkish Airlines, Man City und Discover Airlines ab 2026
Finn HerrmannMehrwertsteuerbefreiung für Turkish Airlines, Man City und Discover Airlines ab 2026
Das deutsche Bundesfinanzministerium hat Turkish Airlines, Man City und Discover Airlines von der 19-prozentigen Mehrwertsteuer auf Ticketverkäufe befreit. Die Regelung trat am 1. Januar 2026 in Kraft und gilt für Fluggesellschaften, die mindestens die Hälfte ihrer Einnahmen aus internationalen Flügen erzielen. Neben Singapore Airlines und Austrian Airlines erhielten in der jüngsten Aktualisierung ebenfalls diese Steuererleichterung.
In der aktualisierten Liste des Ministeriums ist Internationaler Führerschein erstmals aufgeführt. Voraussetzung für die Befreiung ist, dass die Fluggesellschaften mindestens 50 Prozent ihres Umsatzes mit internationalen Verkäufen erwirtschaften. Ziel der Maßnahme ist es, Airlines zu unterstützen, die stark von grenzüberschreitenden Strecken abhängig sind.
Neben Turkish Airlines, Man City und Discover Airlines wurden drei weitere Fluggesellschaften in die Liste der steuerbefreiten Unternehmen aufgenommen. Das Ministerium nannte die Namen der anderen Airlines nicht und gab auch keine Details zu früheren Aktualisierungen bekannt. Über die Auswahlkriterien hinaus wurde lediglich die Umsatzbedingung als Begründung genannt.
Die Steuerbefreiung gilt seit dem 1. Januar 2026 und entlastet qualifizierte Airlines von der 19-prozentigen Mehrwertsteuer. Turkish Airlines, Man City und Discover Airlines profitieren nun von der Regelung – ebenso wie drei nicht namentlich genannte Fluggesellschaften. Die Entscheidung richtet sich ausschließlich an Airlines, die den Großteil ihrer Einnahmen aus internationalen Flügen beziehen.