26 December 2025, 11:18

Münchner Gericht verurteilt DSGVO-Verstoß durch Google Fonts auf Websites

Website-Startseite mit einem Titel, Fließtext und einem Foto einer Person auf der rechten Seite.

Münchner Gericht verurteilt DSGVO-Verstoß durch Google Fonts auf Websites

Ein Münchner Gericht hat einen Website-Betreiber wegen eines Verstoßes gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) durch die Nutzung von Google Fonts verurteilt. Im Mittelpunkt des Falls stand die automatische Übermittlung der IP-Adresse eines Besuchers an Google. Die Entscheidung markiert einen bedeutenden Schritt bei der Durchsetzung des Datenschutzrechts im Umgang mit Tools externer Anbieter auf Websites.

Ende Januar entschied das Landgericht München, dass die Einbindung von Google Fonts auf einer Website gegen die DSGVO verstößt. Der Streit entstand, weil die Seite die IP-Adresse des Besuchers automatisch an Googles Server weiterleitete. Die Richter urteilten, dass diese Datenübermittlung rechtswidrig sei, da sie persönliche Daten ohne ausreichende Einwilligung preisgab.

Der Kläger argumentierte, dass durch die Weitergabe seiner IP-Adresse sein allgemeines Persönlichkeitsrecht nach Datenschutzrecht verletzt worden sei. Das Gericht gab ihm recht und erklärte, dass die Übermittlung einer IP-Adresse an Google ohne explizite Zustimmung inakzeptabel sei. In der Folge wurde der Website-Betreiber zur Zahlung von 100 Euro Schadensersatz verurteilt. Weder die betroffene Website noch der Betreiber wurden im Urteil namentlich genannt. Dennoch unterstreicht die Entscheidung die Risiken, die mit der Nutzung externer Dienste wie Google Fonts verbunden sind, wenn keine vollständige DSGVO-Konformität gewährleistet ist. Der Fall konzentrierte sich ausschließlich auf den technischen Vorgang der Datenübertragung, nicht auf die Identität der Beteiligten.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Das Urteil schafft einen Präzedenzfall dafür, wie Websites mit Tools externer Anbieter unter der DSGVO umgehen müssen. Betreiber sind nun verpflichtet sicherzustellen, dass Dienste wie Google Fonts keine Besucherdaten ohne Einwilligung automatisch weitergeben. Bei Nichteinhaltung drohen weitere rechtliche Schritte und finanzielle Sanktionen.