Rentenreform 2041: Wer bis 68 arbeiten muss – und wer früher gehen darf
Elias FrankeRentenreform 2041: Wer bis 68 arbeiten muss – und wer früher gehen darf
Die Rentenkommission der Bundesregierung hat Reformvorschläge für die Altersvorsorge vorgelegt. Dazu gehören eine Anhebung des Renteneintrittsalters sowie die Abschaffung der abschlagsfreien Frühverrentung nach 45 Beitragsjahren. Bundeskanzler Friedrich Merz kritisiert das aktuelle System als ungerecht gegenüber denen, die früh ins Berufsleben einsteigen.
Derzeit gehen alle Arbeitnehmer, die nach 1964 geboren wurden, mit 67 in Rente – unabhängig vom Beruf. Die Kommission plant nun, dieses Alter weiter zu erhöhen. Ab 2041 sollen Beschäftigte bis 67,5 Jahre arbeiten, ab 2051 sogar bis 68.
Zudem soll die Möglichkeit gestrichen werden, nach 45 Beitragsjahren ohne Abzüge vorzeitig in den Ruhestand zu gehen. Merz argumentiert, dass Spätstarter wie Akademiker im Vergleich zu denen, die mit 16 beginnen und durchgehend arbeiten, „etwas zu wenig“ gearbeitet hätten. Das aktuelle System erlaube es Hochqualifizierten, die oft mehr verdienen und länger leben, im selben Alter in Rente zu gehen wie lebenslange Handwerker oder Arbeiter.
Nach den neuen Plänen könnten Beschäftigte in körperlich anstrengenden Berufen Schwierigkeiten haben, das höhere Renteneintrittsalter zu erreichen. Die Kommission schlägt daher „individuelle Gesundheitsprüfungen“ vor, um in solchen Fällen eine Frühverrentung zu ermöglichen. Eine direkte Kopplung des Renteneintritts an die Beitragsjahre lehnt sie jedoch ab – trotz Forderungen nach mehr Gerechtigkeit.
Nach der Reform wird jeder länger arbeiten müssen. Besonders betroffen sind voraussichtlich Geringqualifizierte. Die geplanten Änderungen bedeuten für künftige Arbeitnehmer ein höheres Renteneintrittsalter. Beschäftigte in körperlich belastenden Jobs könnten nur nach Gesundheitschecks früher in Rente gehen. Die Reform zielt zwar auf mehr Ausgleich ab, erfordert aber von den meisten Arbeitnehmern ein längeres Berufsleben.
