15 January 2026, 10:41

Wildsteig führt Zweitwohnungssteuer ein – 25 Grundbesitzer zahlen künftig drauf

Eine Liniendiagramm, das durchschnittliche Bundessteuersätze nach Einkommensgruppe von 1979 bis 2013 zeigt, mit begleitendem beschreibendem Text.

Wildsteig führt Zweitwohnungssteuer ein – 25 Grundbesitzer zahlen künftig drauf

Wildsteig führt Zweitwohnungssteuer ein – 25 Grundbesitzer betroffen

Wildsteig plant die Einführung einer Zweitwohnungssteuer, die etwa 25 Grundbesitzer treffen soll. Der neue Hebesatz, der zwischen 14 und 25 Prozent liegt, betrifft rund ein Viertel derer, die in der Gemeinde einen Zweitwohnsitz angemeldet haben. Die Verantwortlichen erhoffen sich dadurch zusätzliche Einnahmen und wollen gleichzeitig mehr Bewohner dazu bewegen, Wildsteig als Hauptwohnsitz zu deklarieren.

Die Kommune hat den Steuersatz auf 20 Prozent festgesetzt – damit liegt sie im Einklang mit den umliegenden Gemeinden. Dieser Schritt folgt ähnlichen Maßnahmen in Mittenwald, Krün und Grainau im Landkreis Garmisch-Partenkirchen. Wildsteig rechnet damit, durch die Abgabe jährlich etwa 20.000 Euro zusätzliche Einnahmen zu erzielen.

Die Umsetzung erfordert zunächst einen administrativen Aufwand von etwa vier Tagen. Ab dem zweiten Jahr soll der Verwaltungsaufwand auf nur noch ein bis zwei Stunden pro Jahr sinken. Betroffen sind rund 25 der derzeit 60 Personen, die in Wildsteig einen Zweitwohnsitz gemeldet haben. Die Nachbargemeinde Rottenbuch zeigt sich hingegen skeptisch und zieht eine ähnliche Regelung nicht in Betracht. Dort fürchtet man, dass der bürokratische Aufwand den finanziellen Nutzen übersteigen könnte.

Die neue Steuer richtet sich an eine ausgewählte Gruppe von Zweitwohnungsbesitzern in Wildsteig. Bei Erfolg könnte sie nicht nur stetige Mehrertrag bringen, sondern auch langfristig den Verwaltungsaufwand verringern. Zudem soll die Maßnahme dazu beitragen, dass mehr Anmeldungen von Zweit- zu Hauptwohnsitzen umgewandelt werden.