Winterchaos in Deutschland: Wer zahlt, wenn Schnee und Sturm die Arbeit verhindern?

Admin User
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Eine Maus steht im Schnee.

Winterchaos in Deutschland: Wer zahlt, wenn Schnee und Sturm die Arbeit verhindern?

Starker Winterwetter kann in Deutschland Arbeit und Reisepläne durcheinanderbringen. Arbeitnehmer und Eltern stehen dann vor Fragen zu Lohnfortzahlung, Homeoffice und Kinderbetreuung, wenn Stürme oder Schnee das Land lahmen. Rechtsexperten haben die Regeln erläutert – doch in manchen Fällen bleibt Spielraum für Verhandlungen.

Nach deutschem Arbeitsrecht haben Beschäftigte kein automatisches Recht, bei extremem Wetter zu Hause zu bleiben oder im Homeoffice zu arbeiten. Wie die Kanzlei Thorn Arbeitsrecht München erklärt, sind Arbeitgeber nicht gesetzlich verpflichtet, Angestellte zu bezahlen, die wegen des Wetters nicht zur Jobcenter kommen – es sei denn, ein Tarifvertrag sieht etwas anderes vor. Falls jedoch amtliche Warnungen vor gefährlichen Verkehrsbedingungen ausgegeben werden, können Arbeitnehmer eine „berechtigte Arbeitsverhinderung“ geltend machen – allerdings ohne Anspruch auf Lohn für den ausgefallenen Tag.

Eltern, deren Kinder wegen geschlossener Schulen oder Kitas zu Hause bleiben müssen, könnten unter § 616 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) Anspruch auf Lohnfortzahlung haben – vorausgesetzt, es gibt keine alternative Betreuungsmöglichkeit. Doch die meisten Arbeitgeber erwarten, dass Eltern vorsorglich Ersatzlösungen organisieren, und viele Tarifverträge schließen solche Ansprüche aus. Experten raten Beschäftigten, ihren Arbeitgeber so früh wie möglich über drohende Wetterextreme zu informieren. Eine frühzeitige Absprache ermöglicht Alternativen wie Homeoffice oder das Nacharbeiten ausgefallener Stunden. Gleichzeitig müssen Autofahrer die Winterstraßenverordnung beachten, um Bußgelder zu vermeiden – eine weitere Herausforderung bei Kältewellen.

Die Regeln lassen zwar Spielraum, doch Arbeitnehmer müssen aktiv werden. Wer seinen Arbeitgeber rechtzeitig informiert und Tarifverträge prüft, kann Lohnfortzahlung oder Homeoffice durchsetzen. Ohne solche Schritte droht jedoch: Ausgefallene Arbeitstage wegen Wetters bleiben unbezahlt – selbst wenn die Anfahrt zu riskant ist.

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