Gericht wehrt Eilantrag ab: Flüchtlingsheim im Allgäu bleibt geöffnet

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Eine an einer Wand angebrachte Unterkunft mit zwei Fenstern und einer Markise oben sowie einem Gebäude auf der rechten Seite.

Gericht stoppt Eilbeschluss gegen Flüchtlingsunterkunft im Allgäu - Gericht wehrt Eilantrag ab: Flüchtlingsheim im Allgäu bleibt geöffnet

Der anhaltende Streit um eine Flüchtlingsunterkunft in Blaichach im Allgäu nahm heute eine Wendung, als das Verwaltungsgericht Augsburg den Eilantrag der Gemeinde abwies. Das Gericht entschied, dass der Gemeinderat der Unterkunft bereits im Mai 2024 eine vorläufige Genehmigung erteilt habe, und bestätigte damit das Recht des Asylbewerberheims auf Betrieb.

Der Konflikt, der bereits seit dem vergangenen Jahr schwelt, begann damit, dass die Gemeinde Blaichach die Flüchtlingsunterkunft zunächst unterstützte. Später lehnte sie die Pläne jedoch ab, woraufhin Bürgermeister Christof Endreß im November 2024 rechtliche Schritte gegen das Asylbewerberheim einleitete. Die Gemeinde hatte beim Verwaltungsgericht (Aktenzeichen: Au 4 E 25.3084) einen Eilantrag gestellt, um den Betrieb der Unterkunft zu stoppen.

Mit der heutigen Entscheidung wird keine einstweilige Verfügung erlassen, und die Gemeinde ist an ihre frühere Zustimmung gebunden. Die Flüchtlingsunterkunft kann wie geplant weiterbetrieben werden – der vorherige Widerstand der Gemeinde wurde damit zurückgewiesen.

Blaichach kann weiterhin rechtliche Schritte prüfen und beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof Berufung einlegen. Vorerst jedoch wird die Flüchtlingsunterkunft in Blaichach im Allgäu ihren Betrieb wie vorgesehen fortsetzen, nachdem das Gericht den Eilantrag der Gemeinde abgelehnt hat.