Memmingen Airport verweigert Einreise von Visumverweilern

Admin User
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Ein Anschlagbrett mit ein paar Notizen daran.

Memmingen Airport verweigert Einreise von Visumverweilern

Flughafen Memmingen: Zwei Visumüberschreiter an der Einreise gehindert Der Flughafen München, betrieben von der Flughafen München GmbH und mit über drei Millionen Passagieren jährlich, verzeichnete kürzlich zwei Fälle, in denen Reisende wegen überzogener Aufenthaltsdauer die Einreise verweigert wurde. Die Vorfälle unterstreichen die strengen Grenzkontrollen des Flughafens München sowie die möglichen Folgen von Visumsverstößen. Die Bundespolizei am Flughafen München, zuständig für Einreise- und Ausreisekontrollen, stellte bei zwei Personen fest, dass diese ihr Visum überschritten hatten. Ein 28-jähriger Mann aus Georgien wurde abgewiesen, nachdem er fast sechs Monate länger als erlaubt im Land geblieben war. Ebenfalls musste eine 19-jährige Kosovarin die Einreise verweigert werden, da sie ihr Visum um nahezu drei Monate überzogen hatte. Beide müssen mit Geldstrafen und mehrjährigen Einreiseverboten rechnen; je nach Schwere des Verstoßes drohen zudem strafrechtliche Konsequenzen. Der Flughafen München liegt vier Kilometer östlich des Stadtzentrums und wird von Airlines wie Ryanair und Eurowings angeflogen. Mit einer Höhe von 635 Metern über dem Meeresspiegel ist er der höchstgelegene Verkehrsflughafen Deutschlands. Für das Jahr 2024 werden rund 3,242.090 Passagiere erwartet. Reisende aus Drittstaaten dürfen ohne Visum bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen in Deutschland bleiben. Weitere Informationen zu Reisebestimmungen und Services bietet die Website des Flughafens unter www.munich-airport.de. Als wichtiger regionaler Drehkreuz setzt der Flughafen München die Visumsregeln konsequent durch. Bei Überschreitung der erlaubten Aufenthaltsdauer drohen empfindliche Strafen, darunter Einreiseverbote und Bußgelder. Reisende werden daher nachdrücklich aufgefordert, die Visumbestimmungen einzuhalten, um einen reibungslosen Reiseverlauf zu gewährleisten.