Naturschützer klagen gegen Sesselbahn-Projekt im Allgäu – droht Präzedenzfall für Alpenregion?

Birkhuhn in Gefahr? LBV kämpft gegen Liftbau im Allgäu - Naturschützer klagen gegen Sesselbahn-Projekt im Allgäu – droht Präzedenzfall für Alpenregion?
Ein Vorschlag zum Ersatz einer veralteten Sesselbahn im Skigebiet Fellhorn hat einen Streit zwischen Projektentwicklern und Naturschutzverbänden ausgelöst. Der Landesbund für Vogelschutz (LBV) hat nun angekündigt, rechtliche Schritte gegen die Genehmigung des Vorhabens einzuleiten. Kritiker argumentieren, dass die Sanierung geschützte Tierarten bedrohe und gegen Umweltschutzbestimmungen verstoße.
Die geplante Modernisierung sieht vor, die bestehende Sesselbahn durch eine größere Anlage zu ersetzen, inklusive erweiterten Skipisten und eines Lawinenabweisdamms. Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr bestätigte, dass es sich dabei um das erste Ski-Infrastrukturprojekt handele, das dank des dritten Modernisierungsgesetzes des Freistaats ohne die eigentlich vorgeschriebene Umweltverträglichkeitsprüfung umgesetzt werden solle.
Naturschützer warnen, dass die Bauarbeiten empfindliche Gebiete beeinträchtigen würden, darunter das Naturschutzgebiet Allgäuer Hochalpen und ein benachbartes Vogelschutzgebiet. Der LBV behauptet, das Projekt gefährde den vom Aussterben bedrohten Auerhuhn-Bestand, dessen Lebensraum in der betroffenen Zone liege. Die Organisation besteht darauf, dass der Plan gegen die Richtlinien des Alpenplans verstoße und rechtlich nicht haltbar sei.
Während sich auch der Bund Naturschutz in Bayern (BUND) gegen das Vorhaben ausspricht, hat der LBV explizit erklärt, juristische Maßnahmen zu prüfen, um den Bau zu stoppen. Die Gruppe argumentiert, dass die Ausweitung der Anlagenfläche unwiderrufliche Schäden an geschützten Ökosystemen verursachen würde.
Im Mittelpunkt des Konflikts steht die Frage, ob das Projekt mit Umweltgesetzen und Naturschutzzielen vereinbar ist. Sollte der LBV tatsächlich klagen, könnte das Urteil Präzedenzcharakter für künftige Skigebietserschließungen in geschützten Alpenregionen haben. Der Fall könnte zudem die Grenzen der bayerischen Ausnahmeregelung für Umweltprüfungen bei Infrastrukturprojekten auf die Probe stellen.

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