Bayerischer Verfassungsgerichtshof blockiert Tourismusabgaben – Städte unterliegen im Streit um Finanzhoheit

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Eine Gruppe von Menschen geht auf einer Straße mit Geschäften, Schirmen, hängenden Spielzeugen, Taschen, Gebäuden mit Fenstern, Bäumen, Straßenlaternen und Barrikaden.

München: Anlauf gegen Bettsteuer-Verbot scheitert - Bayerischer Verfassungsgerichtshof blockiert Tourismusabgaben – Städte unterliegen im Streit um Finanzhoheit

Bayerischer Verfassungsgerichtshof weist Klagen gegen Tourismusabgaben-Verbot ab

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat die Klagen von drei Städten gegen das landesweite Verbot von Tourismusabgaben abgewiesen. München, Bamberg und Günzburg hatten argumentiert, das 2023 erlassene Verbot schränke ihre finanzielle Eigenständigkeit unrechtmäßig ein. Mit dem Urteil wird nun die Befugnis der Landesregierung bestätigt, solche kommunalen Abgaben zu blockieren.

Der Streit hatte im vergangenen Jahr begonnen, als die bayerische Staatsregierung lokale Tourismussteuern untersagte. Die Verantwortlichen in München, Bamberg und Günzburg reagierten mit einer Klage und behaupteten, der Schritt entziehe ihnen eine wichtige Einnahmequelle. Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter kritisierte das Verbot öffentlich und betonte, Städte müssten das Recht behalten, Gebühren zu erheben, die nicht die Einwohner belasten.

Der Verfassungsgerichtshof wies diese Argumente am Dienstag zurück. Die Richter urteilten, das landesweite Verbot verletze nicht die kommunale Finanzautonomie. Stattdessen bestätigten sie die Position der Regierung, wonach Gemeinden ohne Zustimmung des Freistaats keine solchen Steuern einführen dürfen.

Wirtschaftsverbände begrüßten die Entscheidung umgehend. Thomas Geppert, Landesdirektor des Dehoga Bayern, dem Bayerischen Hotel- und Gaststättenverband, lobte das Urteil. Er hatte zuvor gewarnt, Tourismusabgaben würden die Übernachtungskosten in die Höhe treiben und Gäste davon abhalten, in der Region zu bleiben.

Mit dem Richterspruch bleibt das bayerische Verbot von Tourismussteuern bestehen. Städte wie München werden die Angelegenheit nicht weiter juristisch verfolgen. Hotels und Restaurants hatten befürchtet, die Abgabe könnte Gäste vertreiben – diese Sorge ist nun vorerst vom Tisch.