EPO setzt Präzedenzfall: Eingreifer können Patentbeschwerde nicht am Leben erhalten, wenn Gegner sich zurückzieht

Admin User
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Eine Anschlagtafel mit ein paar Zetteln daran.

EPO setzt Präzedenzfall: Eingreifer können Patentbeschwerde nicht am Leben erhalten, wenn Gegner sich zurückzieht

Ein Rechtsstreit um ein Patent hat vor dem Europäischen Patentamt (EPA) einen bedeutenden Meilenstein erreicht. Die Große Beschwerdekammer (GBK) hat in einer Grundsatzentscheidung die Rolle von Nebenintervenienten in Beschwerdeverfahren geklärt und damit einen klaren Präzedenzfall für künftige Fälle geschaffen. Im Mittelpunkt des Streits stand das europäische Patent Nr. 2941163, das der Firma Foreo Limited gehört. Die Beurer GmbH legte gegen das Patent Einspruch ein, woraufhin es zu einem Beschwerdeverfahren kam, an dem auch die Geske GmbH & Co. KG als potenzielle Nebenintervenientin beteiligt war. Ursprünglich war Geske die Intervention verwehrt worden, da keine ausreichenden Beweise für eine Patentverletzung vorlagen. Als Beurer jedoch später seine Beschwerde zurückzog, ergab sich für Geske eine erneute Möglichkeit zur Intervention. Doch mit dem Rückzug von Beurer entschied die GBK in der Sache G 2/24, dass Nebenintervenienten ein Verfahren nicht aufrechterhalten können, wenn sämtliche ursprüngliche Beschwerdeführer ihre Klagen zurückziehen. Damit verlor Geske seine Prozessstandschaft, da die Einspruchsabteilung ihre Entscheidung bereits getroffen hatte. Die GBK bestätigte, dass Nebenintervenienten lediglich eine unterstützende Rolle einnehmen und nicht den Status eines Beschwerdeführers von einem zurückgezogenen Gegner übernehmen können. Patentinhabern wird geraten, während der Einspruchsfristen vorsichtig mit Abmahnschreiben umzugehen, um zu verhindern, dass mutmaßliche Verletzer die Möglichkeit zur Intervention erhalten. Mutmaßliche Patentverletzer sollten nach Erhalt einer Abmahnung entschlossen handeln und in Erwägung ziehen, eine negative Feststellungsklage einzureichen, um ihr Interventionsrecht zu wahren. Die Entscheidung der GBK in der Sache G 2/24 unterstreicht die Bedeutung der Überwachung von Patenten der Wettbewerber und der fristgerechten Einlegung von Einsprüchen, um die eigene Handlungsfreiheit zu schützen. Gleichzeitig dient sie Patentinhabern und mutmaßlichen Verletzern als Mahnung, das komplexe Terrain von Patentwidersprüchen und Beschwerdeverfahren mit Umsicht und strategischer Planung zu navigieren.