Erwerbsminderungsrente 2026: Schwerbehinderte müssen länger arbeiten – was sich ändert

Erwerbsminderungsrente 2026: Schwerbehinderte müssen länger arbeiten – was sich ändert
Ab dem 1. Januar 2026 treten weitreichende Änderungen bei den Regeln für die Erwerbsminderungsrente in Kraft. Menschen mit schweren Behinderungen, die 1964 oder später geboren wurden, können dann nicht mehr vor dem 65. Lebensjahr ohne Abzüge in die Rente gehen. Die Reformen beenden damit die schrittweise Anhebung des Renteneintrittsalters für diese Gruppe, die 2012 begonnen hatte.
Seit 2012 wurde das Renteneintrittsalter für Schwerbehinderte schrittweise von 63 auf 65 Jahre angehoben. Bis 2026 wird diese stufenweise Erhöhung abgeschlossen sein – und damit entfallen die Möglichkeiten eines vorzeitigen, abzugsfreien Ruhestands. Wer nach dem 31. Dezember 1963 geboren wurde, verliert die Übergangsregelungen und muss bis 65 arbeiten, um die volle Rente ohne Abschläge zu erhalten.
Die neuen Regelungen gelten ab 2026 in vollem Umfang und zwingen viele Schwerbehinderte, länger im Berufsleben zu bleiben, bevor sie in Rente gehen können. Wer vorzeitig ausscheidet, muss mit dauerhaften finanziellen Einbußen rechnen. Ältere Jahrgänge, die vor 1964 geboren wurden, behalten hingegen ihre bisherigen Ansprüche. Die Änderungen beenden damit eine über ein Jahrzehnt andauernde Übergangsphase.

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