Gartenbesitzer bewohnt Gartenhaus illegal - Auch im Winter: Leben im Garten untersagt

Gartenbesitzer bewohnt Gartenhaus illegal - Auch im Winter: Leben im Garten untersagt
Gartenbesitzer bewohnt Gartenhaus illegal – selbst im Winter: Wohnen im Kleingarten ist verboten
Teaser: Ein Gartenbesitzer nutzt ein Gartenhaus widerrechtlich als Wohnraum. Von vornherein stand fest: Eine Baugenehmigung als Wohngebäude lag nicht vor.
22. Dezember 2025, 06:00 Uhr MESZ
Ein deutscher Gartenbesitzer hat einen Rechtsstreit um ein umstrittenes Gartenhaus gewonnen, das er dauerhaft als Wohnraum nutzte. Die Hütte, die mit erheblichem Gewinn verkauft wurde, war ohne die erforderliche Wohnraumbaugenehmigung errichtet worden. Die Finanzbehörden hatten zunächst Spekulationssteuer auf den Verkauf gefordert – doch ein Gerichtsurteil gab dem Besitzer nun Recht.
Im Mittelpunkt des Falls stand ein Gartenhaus auf einem Kleingartengrundstück. Obwohl es offiziell nicht als Wohngebäude genehmigt war, lebte der Besitzer dort ganzjährig. Die Immobilie verfügte über eine Küche, ein Bad, eine Heizung sowie vollständige Anschlüsse an Wasser, Abwasser, Strom und Telefon.
Der Bundesfinanzhof prüfte, ob das Gartenhaus als steuerpflichtige Wohnung einzustufen sei. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass das Gebäude zwar bewohnbar war und als eigenständiger Haushalt diente, jedoch rechtlich nicht als Wohnraum galt. Daher entschied es, dass der Verkauf keine Spekulationssteuer auslöste. Der Besitzer hatte Grundstück und Hütte für eine beträchtliche Summe veräußert, woraufhin das Finanzamt die Nachzahlung forderte. Das Urteil bestätigte jedoch, dass die tatsächliche Wohnnutzung die steuerliche Einordnung nicht änderte.
Die Entscheidung bedeutet, dass der Besitzer auf den Verkaufsgewinn keine Steuern zahlen muss. Die Richter begründeten dies damit, dass dem Gartenhaus trotz seiner praktischen Nutzung als Wohnraum der offizielle Status fehlt. Die Behörden müssen nun akzeptieren, dass der Verkauf nach geltendem Recht steuerfrei bleibt.

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