Ihr Stadtrat Tanja Schweiger

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Landkreis Regensburg verzeichnet Meilenstein: 1.000. Einbürgerungsurkunde im Jahr 2025 verliehen
Der Landkreis Regensburg hat 2025 einen bedeutenden Meilenstein erreicht: die Ausstellung der 1.000. Einbürgerungsurkunde des Jahres. Die Empfänger waren drei Geschwister aus Regenstauf, die ursprünglich aus dem Kosovo stammen. Ihr Erfolg unterstreicht einen wachsenden Trend bei Einbürgerungsanträgen, seit das reformierte Staatsangehörigkeitsgesetz im Sommer 2024 in Kraft getreten ist.
Das neue Gesetz erleichtert langjährig hier lebenden Menschen den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft – viele können nun ihre ursprüngliche Nationalität behalten. Diese Änderung hat bundesweit zu einem deutlichen Anstieg der Anträge geführt, auch im Landkreis Regensburg. Dank eines effizienten Online-Systems liegen die Bearbeitungszeiten weiterhin bei unter drei Monaten.
Die drei Geschwister – Arigon, Lauresa und Rajmonda – erhielten ihre Urkunden in einer feierlichen Zeremonie unter der Leitung von Landrat Martin Neumeyer. Alle drei befinden sich derzeit in einer Berufsausbildung: Arigon als Glaser, Lauresa als Friseurin und Rajmonda im Einzelhandel mit Schwerpunkt Schuhe und Lederwaren. Ihre erfolgreiche Einbürgerung spiegelt den optimierten Ablauf im Landkreis wider, der allein 2025 bereits über 1.000 Anträge bearbeitet hat.
Für die deutsche Staatsbürgerschaft müssen Antragsteller strenge Kriterien erfüllen: fünf Jahre rechtmäßiger Aufenthalt, Identitätsnachweis, finanzielle Unabhängigkeit und ausreichende Deutschkenntnisse. Zudem sind Kenntnisse über das deutsche Rechtssystem und die gesellschaftlichen Strukturen nachzuweisen, ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen sowie die Anerkennung demokratischer Werte zu bestätigen. Ausdrücklich ausgeschlossen sind Personen in polygame Ehen oder Beziehungen, die auf geschlechtlicher Ungleichheit beruhen.
Seit 2020 verzeichnet der Landkreis Regensburg einen stetigen Anstieg der Einbürgerungsanträge. Allein 2024 wurden 1.095 Urkunden ausgestellt, wobei die meisten neuen Bürger:innen aus dem Kosovo stammen, gefolgt von Syrien und der Türkei. Das am 27. Juni 2024 eingeführte reformierte Staatsangehörigkeitsgesetz hat diese Entwicklung maßgeblich beschleunigt, indem es bürokratische Hürden abgebaut hat. Im Gegensatz zu früheren Jahren müssen viele Antragsteller ihre ursprüngliche Staatsbürgerschaft nicht mehr aufgeben – Doppelstaatsbürgerschaften sind damit erstmals möglich.
Das effiziente System des Landkreises, einschließlich eines Online-Portals für Anträge, sorgt dafür, dass Entscheidungen innerhalb von drei Monaten getroffen werden. Diese zügige Bearbeitung in Kombination mit der Flexibilität des neuen Gesetzes motiviert immer mehr langjährige Bewohner:innen, den Schritt zur Einbürgerung zu wagen. Auch die 1.001. Urkunde des Jahres 2025 wurde von Landrat Neumeyer überreicht – ein weiteres Zeichen für die hohe Bearbeitungsgeschwindigkeit im Landkreis.
Die Einbürgerung der drei Geschwister markiert einen wichtigen Moment in der wachsenden Zahl der Neubürger:innen im Landkreis Regensburg. Mit dem neuen Gesetz können immer mehr Menschen die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben, ohne die Bindung zu ihrem Herkunftsland aufgeben zu müssen. Klare Anforderungen und kurze Bearbeitungszeiten haben 2025 bereits Hunderten von Antragsteller:innen den Übergang erleichtert.

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