Neues EU-Bodengesetz: Kostenlose Bodenproben für Landwirte – doch Deutschland blockt

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Boden mit kleinen Partikeln und Blättern im linken unteren Eck.

Neues EU-Bodengesetz: Kostenlose Bodenproben für Landwirte – doch Deutschland blockt

Das Europäische Parlament hat das Bodengesundheits-Monitoringsgesetz verabschiedet – 25 Mitgliedstaaten stimmten dafür. Deutschland lehnte die Richtlinie ab, Österreich enthielt sich. Ziel des Gesetzes ist die Überwachung und Bewertung der Bodenqualität, insbesondere im Hinblick auf Belastungen durch PFAS und Pestizide.

Die Verordnung tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft. Landwirte erhalten kostenlose Bodenproben, während die Daten anonymisiert veröffentlicht werden, um Wertverluste von Grundstücken zu vermeiden.

Die Mitgliedstaaten legen eigenständig Grenzwerte fest und entscheiden, welche Pestizide überwacht werden. Zudem bestimmen sie die Entnahmestellen für Schadstoffe und Düngemittel – entsprechend dem im EU-Verhandlungsprozess erzielten Kompromiss. Langfristiges Ziel ist es, bis 2050 eine Netto-Null-Flächeninanspruchnahme zu erreichen, mit Fokus auf Bodenversiegelung und Erosion.

Der grüne Europaabgeordnete Martin Häusling begrüßte die Entscheidung, während die bayerischen Abgeordneten Stefan Köhler und Christine Singer Kritik äußerten. Auch der Bayerische Bauernverband (BBV) zeigte sich besorgt über die vorgeschlagenen Indikatoren zur Bodenqualitätsbewertung. Der ursprüngliche Vorschlag der EU-Kommission für kurzfristige Bewirtschaftungsverbote wurde im Verlauf der Verhandlungen fallen gelassen.

Das am 23. Oktober 2023 verabschiedete EU-Bodengesundheitsgesetz ermöglicht eine länderübergreifende Erfassung und Steuerung der Bodenqualität. Landwirte profitieren von kostenlosen Proben, die Daten werden anonymisiert geteilt. Trotz Kritik einiger Abgeordneter und Bauernverbände markiert das Gesetz einen wichtigen Schritt hin zu einer nachhaltigen Bodenbewirtschaftung in der EU.