Verfassungsgericht bestätigt bayerisches Touristenabgaben-Verbot trotz Proteste der Städte

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Eine Hotellobby mit Sofas, Stühlen, Tischen und Blumenarrangements im Vordergrund, Fenstern mit Vorhängen und Lampen auf beiden Seiten, einem gerahmten Bild und einer Leuchte im Hintergrund sowie einem Spiegel mit Deckenleuchten darüber.

München: Anlauf gegen Bettsteuer-Verbot scheitert - Verfassungsgericht bestätigt bayerisches Touristenabgaben-Verbot trotz Proteste der Städte

Das Verbot von Touristenabgaben in Bayern ist vom Verfassungsgericht nach einer Klage mehrerer Städte bestätigt worden. Das Urteil wies die Vorwürfe zurück, die Regelung schränke die finanzielle Eigenständigkeit der Kommunen unzulässig ein. Drei Großstädte hatten gegen den Beschluss der Landesregierung aus dem Jahr 2023 geklagt.

München, Bamberg und Günzburg hatten gemeinsam Klage gegen das Verbot eingereicht und argumentiert, es entziehe ihnen eine wichtige Einnahmequelle. Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter hielt die Blockade solcher Abgaben für ungerecht, da sie nur Besucher, nicht aber Einwohner belaste. Das Gericht sah darin jedoch keinen Verstoß gegen die kommunale Finanzhoheit.

Mit dem Urteil bleibt das bayerische Verbot von Touristensteuern bestehen. Städte wie München und Nürnberg müssen ihre Haushalte nun ohne diese Einnahmen planen. Gleichzeitig entlastet die Entscheidung die Gastgewerbebranche von Sorgen über höhere Belastungen für Gäste.