Witwe muss 60.000 Euro an Rentenversicherung zurückzahlen – wegen grober Fahrlässigkeit

Witwe muss 60.000 Euro an Rentenversicherung zurückzahlen – wegen grober Fahrlässigkeit
Eine Witwe in Hessen muss der Deutschen Rentenversicherung 60.000 Euro zurückzahlen, nachdem sie über zwei Jahrzehnte hinweg zu Unrecht erhöhte Rentenbezüge erhalten hatte. Die Frau, die ihre eigene Altersrente zu beziehen begann, hatte die Behörden nicht über die Änderung informiert – was ein Gericht nun als "grobe Fahrlässigkeit" wertete.
Die Überzahlungen entstanden, weil die Witwenrente nicht angepasst wurde, als die Frau ihre Altersrente zu beziehen begann. Normalerweise können zu Unrecht gezahlte Beträge nur bis zu zehn Jahre rückwirkend zurückgefordert werden. In diesem Fall blieb der Anspruch jedoch bestehen, da die Zahlungen noch liefen, als 2019 das gerichtliche Verfahren eingeleitet wurde. Ein automatisierter Datenabgleich deckte damals die Doppelleistungen auf, woraufhin 2023 die Rückforderungsforderung erfolgte.
Die Witwe argumentierte, beide Renten kämen vom selben Träger und sie habe bei der Beantragung ihrer Altersrente ihre Witwenbezüge angegeben. Doch das Bundessozialgericht bestätigte die Rückforderung und urteilte, sie hätte aktiv über zusätzliche Einkünfte oder Renten informieren müssen. Das Gericht sah es als "grobe Fahrlässigkeit" an, dass sie ihre Meldepflichten vernachlässigt hatte.
Ab Dezember wird die Witwenrente der Frau gekürzt. Die Deutsche Rentenversicherung ist dafür zuständig, solche Überzahlungen zu prüfen und zu korrigieren. In diesem Fall muss die Witwe 60.000 Euro zurückzahlen – ein Beispiel dafür, wie wichtig es ist, die Behörden über Änderungen in den persönlichen Verhältnissen zu informieren, die sich auf Rentenansprüche auswirken könnten.

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