Zusatzkosten: "Apotheke soll schuld sein"

Admin User
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Ein Foto einer Person mit verschiedenen Flaschen und ein paar Pillen daneben.

Zusatzkosten: "Apotheke soll schuld sein"

Zusatzkosten: „Krankenkasse gibt Apotheke die Schuld“

Teaser: Eine Apotheke gab ein Rezept für ein Schilddrüsenmedikament aus. Die Patientin sollte eigentlich nur eine Zuzahlung von fünf Euro sowie feste Kosten tragen – doch die Rechnung überraschte sie. Als sie bei ihrer Krankenkasse nachfragte, hieß es, die Apotheke trage die alleinige Verantwortung.

22. Dezember 2025, 08:25 Uhr

Eine Patientin aus München sah sich unerwarteten Mehrkosten gegenüber, als sie ein Rezept für ihr Schilddrüsenmedikament einlöste. Statt der üblichen fünf Euro Zuzahlung wurde ihr eine Rechnung über 9,50 Euro präsentiert – inklusive der Zuzahlung plus zusätzlicher 4,50 Euro. Verunsichert wandte sie sich sowohl an die Apotheke als auch an ihre Krankenkasse. Der Fall wirft die Frage auf, wer für die extra Kosten aufzukommen hat.

Der Vorfall begann, als die Patientin in der St.-Morus-Apotheke in München ihr L-Thyroxin Winthrop 25 µg (100 Tabletten) abholte. Die Rechnung belief sich auf 9,50 Euro – bestehend aus der regulären Zuzahlung von fünf Euro und einem unerwarteten Aufschlag von 4,50 Euro. Verwirrt kontaktierte sie ihre Krankenkasse, die DAK-Gesundheit, um eine Erklärung zu erhalten.

Die DAK-Gesundheit teilte ihr zunächst mit, die Apotheke trage die alleinige Verantwortung für die Zusatzkosten. Man vermutete, die Apotheke habe eine Rabattvereinbarung missachtet, was zu dem höheren Preis geführt habe. Zudem betonte die Kasse, Apotheken hätten in solchen Fällen keinen Spielraum – da Levothyroxin-Natrium-Tabletten auf der Substitutionsausschlussliste stünden und somit genau das verordnete Präparat abgegeben werden müsse.

Die Apothekerin jedoch riet der Patientin, sich von ihrem Arzt ein neues Rezept für ein Präparat eines anderen Herstellers ausstellen zu lassen, um die zusätzlichen Gebühren zu umgehen. Als die Patientin diesem Rat folgte, beliefen sich die Kosten für das Ersatzmedikament tatsächlich nur auf die fünf Euro Zuzahlung. Unterdessen gab die Arztpraxis zu, bei der ursprünglichen Verschreibung nicht ausreichend auf die Details geachtet zu haben.

Die DAK-Gesundheit entschuldigte sich später dafür, falls ihr Kundenservice den Eindruck erweckt habe, die Apotheke habe Ermessensspielraum. Man hielt zwar fest, dass Schilddrüsenmedikamente nicht ohne ärztliche Prüfung ausgetauscht werden dürften, schob die Schuld für die Mehrkosten dennoch der Apotheke zu.

Letztlich löste die Patientin das Problem, indem sie sich ein neues Rezept ausstellen ließ – ihre Kosten reduzierten sich damit auf die reine Zuzahlung. Der Fall offenbart jedoch Kommunikationslücken zwischen Ärzten, Apotheken und Krankenkassen bei der Preisgestaltung von Medikamenten. Nach dem Vorfall wurden keine Änderungen an den Substitutionsregeln angekündigt.